Kriegsgräber

Gräber der Opfer von Krieg und Gewaltherrschaft

Die Verpflichtung zur Erhaltung der Gräber der Opfer von Krieg und Gewaltherrschaft, an denen ein dauerndes Ruherecht besteht, obliegt der Bundesrepublik Deutschland. Einzelheiten regelt die staatliche Gesetzgebung, insbesondere das Gesetz über die Erhaltung der Gräber der Opfer von Krieg und Gewaltherrschaft (Gräbergesetz) in der Fassung der Bekanntmachung vom 16. Januar 2012 (BGBl. I S. 98), das zuletzt durch Artikel 3 Absatz 2 des Gesetzes vom 4. Dezember 2018 (BGBl. I S. 2257, 2019 I 496) geändert worden ist, in der jeweils geltenden Fassung.

Projekt „Kriegsgräbererfassung“ auf Alter und Neuer Friedhof

Kriegsgräber in Bergen auf Rügen