Kriegsgräber
Die Neugestaltung der Kriegsgräberstätten auf dem Alten und Neuen Friedhof, finanziert durch den Volksbund Deutsche Kriegsgräberfürsorge e.V., wurde durch die Stadt Bergen auf Rügen (übertragener Wirkungskreis) beauftragt. Den Bauauftrag hat die Firma ESTRA erhalten. Mit der Planung/Bauüberwachung wurde das Büro Niessen beauftragt.
Die Anlage ist fertig gestellt.
Auf dem Alten Friedhof soll in Abteilung 6 auf der Flüchtlingswiese mit dem großem Findlingsstein noch eine Erinnerungstafel mit Namen der Kriegsopfer welche, auf Grund einer Überbelegung der jeweiligen Gräber (ca. 200) zu späteren Zeiten, nicht unter das Kriegsgräbergesetz fallen. Diese Tafel ist leider nicht förderfähig und muss über Spenden finanziert werden. Dafür wird ein niedriger 4-stelliger Euro-Betrag nötig sein.

Ebenso muss das Aufstellen der touristischen Hinweisschilder „Kriegsgräberstätte“ in der Billrothstraße und am Tilzower Weg über Spenden finanziert werden. Das Aufstellen eines Hinweisschildes kostet 618,03 €.
Wenn Sie dafür spenden möchten:
Überweisen Sie Ihre Spende bitte auf das Konto der Ev. Kirchengemeinde Bergen bei der Pommerschen Volksbank eG: IBAN DE81 1309 1054 0005 0407 01 BIC GENODEF1HST
Verwendungszweck: Eigenanteil Kriegsgräber
DANKESCHÖN


Wir danken ganz herzlich allen ehrenamtlichen Helfern, allen voran Herr Zerning, Herr Schreiber, Herr Wollmann für die Herrichtung und Instandsetzung der Gruftanlagen „Familie von Wolffradt“ und „Bürgermeister Pasedag“ auf unserem Alten Friedhof.
Aus den Anlagen sind wahre Prachtstücke geworden und viele Friedhofsbesucher haben sich schon lobend geäußert. Das war ein wirklich toller Einsatz!
S. Hampel
Standfestigkeitsprüfung der Grabsteine
Als Friedhofsträger haben wir nach ständiger Rechtsprechung alljährlich im Frühjahr alle Grabsteine (2025 – 2077 Grabmale) auf ihre Standsicherheit zu überprüfen. Damit leisten wir einen Beitrag zur Verkehrssicherheit auf unseren Friedhöfen. Die Standsicherheitsprüfungen dienen der Unfallverhütung und werden von einem externen Prüfberechtigten durchgeführt.
Die Standsicherheitsprüfung der Grabmalanlagen erfolgt nach den Vorgaben der VSG 4.7 (Unfallverhütungsvorschrift Friedhöfe und Krematorien der Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau). Alle nicht standsicheren Grabmalanlagen erhalten einen aufgeklebten grünen Warnhinweis (2023 – 71 Grabmale, 2024 – 82 Grabmale, 2025 – 79 Grabmale).
