Die Bergener Friedhöfe „Alter Friedhof“ und „Neuer Friedhof“ werden als öffentliche Einrichtung in der Rechtsform einer unselbständigen Anstalt des öffentlichen Rechts betrieben. Die Pflichten und Rechte zum Betreiben eines Friedhofs ergeben sich aus dem Gesetz über das Leichen-, Bestattungs- und Friedhofswesen im Land Mecklenburg-Vorpommern (Bestattungsgesetz – BestattG M-V).
Die Rechte und Pflichten auf dem Friedhof werden durch örtliches Satzungsrecht geregelt. Für die Friedhöfe in Bergen auf Rügen regeln die Friedhofsordnung und die Friedhofsgebührenordnung die Friedhofsnutzung.