



Partner-Urnengemeinschaftsanlage mit Namensnennung
(1) Die gesamte Anlage wird vom Friedhofsträger für einen Zeitraum von 40 Jahren vorgehalten. In einer Partner-Urnengemeinschaftsanlage mit Namensnennung werden jeweils 40 Personen im Zeitraum von 20 Jahren nach der Erstbelegung bestattet. Direkt neben der zuerst beigesetzten Urne befindet sich der Platz für eine zweite Urne. Länger überlebende Partner können nach Ablauf des 20jährigen Zeitraums nach der Erstbelegung auf Wunsch in einer neuen Partner-Urnengemeinschaftsanlage einzeln bestattet werden. Das Namensschild (siehe Abs. 3) des zuerst Verstorbenen wird dann auf die neue Partner-Urnengemeinschaftsanlage umgesetzt.
(2) Die Ruhezeit beträgt 20 Jahre.
(3) Die Gestaltung, Herrichtung und Unterhaltung der Partner-Urnengemeinschaftsanlage mit Namensnennung obliegt dem Friedhofsträger. Der Friedhofsträger sorgt für die Errichtung eines gemeinschaftlichen Gedenksteins und die Möglichkeit zur Anbringung von 40 einzelnen Namensschildern mit Vor-, Zuname, Geburts- und Sterbejahr der Bestatteten. Über die Gestaltung des Gedenksteins und der Namensschilder entscheidet der Friedhofsträger. Diese richtet sich nach der Belegung. Das Aufstellen und Auflegen von weiteren Grabmalen, Grabplatten und Gedenkzeichen ist unzulässig.
(4) Das Einbringen von Pflanzen in das Erdreich sowie eine Bearbeitung (u. a. Harken) derselben ist nicht gestattet. Verwelkte Blumen und Gebinde werden nach Bedarf entsorgt.
(5) Die bauliche Herrichtung der Partner-Urnengemeinschaftsanlage erfolgt in hochwertiger Weise, d. h., die gesamte Fläche wird im Untergrund mit Geovlies ausgelegt. Damit dieses unbeschädigt erhalten bleibt, um Senkungen, Unkrautwuchs u. ä. zu vermeiden, dürfen keine Steckvasen auf der mit Lavasteinen aufgefüllten Anlage aufgestellt werden. Dies ist nur in dem mit Hecke abgegrenzten Bereich (Erduntergrund) gestattet.
(6) Die Herstellung der Urnengrüfte auf der Partner-Urnengemeinschaftsanlage erfolgt mit einheitlichem Durchmesser. Äußerer, an der Urne befestigter Kranz- oder Blumenschmuck wird gegebenenfalls vor der eigentlichen Beisetzungshandlung entfernt und später auf der verfüllten Urnengruft abgelegt.
